Weiterbildungsprämie
4 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026Nina Brenner, Redaktion Fördermittel & Weiterbildung
Die Weiterbildungsprämie belohnt bestandene Prüfungen in geförderten Umschulungen und Nachqualifizierungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung, 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Das ist zusätzliches Geld ohne Anrechnung auf andere Leistungen.
Voraussetzungen
Bildungsgutschein für eine abschlussorientierte Maßnahme mit anerkannter Prüfung (IHK, HWK oder gleichwertig). Die Prämie gilt für Weiterbildungen, die nach dem 1.8.2016 begonnen wurden – aktuell also für alle laufenden Maßnahmen relevant.
Auszahlung
Antrag beim Träger oder direkt bei der Agentur nach bestandener Prüfung, Auszahlung als Einmalbetrag. Beide Prämien addieren sich auf bis zu 2.500 Euro.
Fristen und Nachweise
Die Prüfung muss von der zuständigen Stelle (IHK, HWK oder vergleichbar) offiziell bestätigt werden. Der Nachweis wird beim Bildungsträger oder direkt bei der Agentur für Arbeit eingereicht, die Auszahlung erfolgt danach zeitnah als Einmalbetrag auf das Konto.
Häufige Fragen
- Bekomme ich die Prämie bei Nichtbestehen?
- Nein. Voraussetzung ist die tatsächlich bestandene Prüfung.
- Zählt die Prämie als Einkommen bei Bürgergeld/Grundsicherung?
- Nein, sie wird nicht auf laufende Leistungen angerechnet.
- Gilt die Prämie auch für Externenprüfungen ohne vorherigen Kurs?
- Nein, Voraussetzung ist eine über den Bildungsgutschein geförderte, abschlussorientierte Maßnahme mit anerkannter Prüfung.
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