Förderung · Umschulung

Umschulung mit Bildungsgutschein: Zweiter Berufsabschluss – staatlich finanziert

9 Min. LesezeitAktualisiert am 16. August 2026Nina Brenner, Redaktion Fördermittel & Weiterbildung

Eine Umschulung mit Bildungsgutschein ist der klassische Weg zu einem zweiten, voll anerkannten Berufsabschluss – meist in 2 Jahren (Vollzeit) oder rund 3 Jahren (Teilzeit). Für Arbeitsuchende, Bürgergeld-Beziehende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Lehrgangskosten, wenn die Umschulung deine Vermittlungschancen verbessert. Zusätzlich gibt es Weiterbildungsgeld und Prämien für bestandene Prüfungen. Hier erfährst du, wie eine Umschulung abläuft, welche Berufe besonders gefragt sind, welche Voraussetzungen gelten und wie du den Bildungsgutschein Schritt für Schritt beantragst.

Was ist eine Umschulung – und wann lohnt sie sich?

Eine Umschulung führt zu einem zweiten anerkannten Berufsabschluss – identisch mit dem einer regulären Ausbildung, nur schneller. Sie richtet sich an Menschen, die in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können oder wollen: aus gesundheitlichen Gründen, wegen Wegfall des Jobs oder fehlender Zukunftsperspektive.

Für Arbeitsuchende, Bürgergeld-Beziehende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte ist der Bildungsgutschein der zentrale Finanzierungsweg: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die vollen Lehrgangskosten, sofern die Umschulung deine Vermittlungschancen konkret verbessert.

Wie eine Umschulung mit Bildungsgutschein abläuft

Eine geförderte Umschulung kombiniert Unterricht beim Bildungsträger mit betrieblichen Praxisphasen (Praktika von rund 6–9 Monaten). Am Ende steht die externe Abschlussprüfung vor der IHK oder Handwerkskammer – der Abschluss ist bundesweit anerkannt.

  • Vollzeit: rund 2 Jahre (gegenüber der regulären Ausbildung verkürzt).
  • Teilzeit / berufsbegleitend: länger, dafür besser mit Familie oder Job vereinbar.
  • Abschluss: IHK- oder HWK-Prüfung, gleichwertig zur dualen Ausbildung.

Voraussetzungen & Bewilligungschancen

In der Regel wird eine abgeschlossene Erstausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt; die genauen Zulassungsbedingungen klären Träger und Kammer. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch.

Deine Chancen steigen deutlich, wenn du im Beratungsgespräch klar begründest, warum genau diese Umschulung deine Vermittlung verbessert (Fachkräftemangel im Zielberuf, gesundheitliche Gründe gegen den Altberuf, konkrete Jobperspektive). Voraussetzung ist außerdem, dass Träger und Maßnahme AZAV-zertifiziert sind.

Umschulung beantragen – Schritt für Schritt

  1. Beratungstermin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter vereinbaren und deinen Umschulungswunsch begründen.
  2. Bildungsgutschein erhalten – er benennt Berufsziel, Dauer und Region.
  3. AZAV-zertifizierten Träger wählen und den Gutschein dort einlösen.
  4. Starten – Lehrgang plus Praxisphasen, am Ende die Kammerprüfung.

Passende Umschulung finden

Was wird finanziert?

  • Lehrgangskosten vollständig über den Bildungsgutschein.
  • Weiterbildungsgeld: 150 € pro Monat zusätzlich zur laufenden Leistung.
  • Weiterbildungsprämie: 1.000 € nach der Zwischen-, 1.500 € nach der Abschlussprüfung.
  • Fahrt- und Kinderbetreuungskosten auf Antrag.
  • Die laufende Leistung (ALG I oder Bürgergeld) läuft parallel weiter.

Besonders gefragte Umschulungsberufe 2026

Gute Bewilligungschancen bestehen in Berufen mit belegtem Fachkräftemangel, unter anderem:

  • Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpflege
  • Fachinformatiker:in (Anwendungsentwicklung / Systemintegration)
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement, Steuerfachangestellte
  • Erzieher:in, Sozialpädagogische Assistenz
  • Lokführer:in, Fachkraft für Lagerlogistik

Umschulung vs. Weiterbildung vs. Aufstiegsfortbildung

UmschulungWeiterbildungAufstiegsfortbildung
Zielneuer BerufsabschlussAnpassung / ZertifikatAufstieg (Meister, Fachwirt)
Dauer2–3 JahreWochen–MonateMonate–Jahre
FörderungBildungsgutscheinBildungsgutscheinAufstiegs-BAföG

Umschulung in Teilzeit, mit über 40/50 oder als Alleinerziehende:r

Eine Umschulung ist nicht ans Alter gebunden – entscheidend ist die Vermittlungsperspektive, nicht das Geburtsjahr; auch mit über 40 oder 50 werden Umschulungen regelmäßig bewilligt. Teilzeit-Umschulungen sind förderfähig und erleichtern die Vereinbarkeit mit Kindern; für Alleinerziehende gibt es zusätzlich Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Umschulung?
In Vollzeit meist rund 2 Jahre (gegenüber der regulären Ausbildung verkürzt), in Teilzeit entsprechend länger – etwa 3 Jahre.
Bekomme ich während der Umschulung Geld?
Ja. Deine laufende Leistung (ALG I oder Bürgergeld) läuft weiter, zusätzlich gibt es 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat und Prämien für bestandene Prüfungen.
Kann ich mit 40 oder 50 noch eine Umschulung machen?
Ja, es gibt kein Höchstalter. Entscheidend ist, dass die Umschulung realistische Vermittlungschancen bietet.
Ist eine Umschulung in Teilzeit möglich?
Ja, Teilzeit-Umschulungen sind förderfähig und dauern entsprechend länger – gut geeignet bei Kinderbetreuung oder Nebenjob.
Brauche ich eine abgeschlossene Ausbildung?
Meistens ja – eine Erstausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung wird in der Regel vorausgesetzt. Die Details klären Träger und Kammer.
Welche Umschulungen werden am ehesten bewilligt?
Berufe mit belegtem Fachkräftemangel wie Pflege, IT, kaufmännische Berufe und Erziehung haben besonders gute Bewilligungschancen.
Was passiert, wenn ich die Umschulung abbreche?
Bei Abbruch enden in der Regel Weiterbildungsgeld und Kostenübernahme. Vorher lohnt sich ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit über Alternativen oder eine Unterbrechung.
Kann ich den Bildungsträger frei wählen?
Ja. Innerhalb der AZAV-zertifizierten Anbieter gilt freie Trägerwahl – du entscheidest, wo du den Bildungsgutschein einlöst.

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